Bruststraffung: Wann zahlt die Krankenkasse?

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Bruststraffung Köln

Möchte sich eine Frau einer Bruststraffung unterziehen, ist der Wunsch oft ästhetischer Natur. In manchen Fällen können aber auch körperliche Beschwerden der Grund sein. Die Frage, die sich für die Patientin stellt, lautet häufig: „Übernimmt die Krankenkasse die Kosten?“ Wann dies der Fall ist, erklären wir Ihnen in diesem Blog-Beitrag zur Kostenübernahme der Bruststraffung in Köln.

Was ist eine Bruststraffung?

Ein wohlgeformter, fester Busen gilt als das Aushängeschild von Schönheit und Weiblichkeit. Jedoch können sich Form und Straffheit im Laufe der Jahre verändern: Der natürliche Alterungsprozess, eine Schwangerschaft oder mehrere Schwangerschaften, starke Gewichtsabnahmen oder hormonelle Faktoren können dazu führen, dass die Brüste an Elastizität und Standkraft verlieren und schlaffer werden.

Es kann zu einer Hängebrust kommen, bei der sich die Brustwarzen nach unten neigen. Ob ein Hängebusen vorliegt, kann mit dem Bleistift-Test ermittelt werden. Wird dieser nur durch das Gewicht der Brust gehalten, wenn er an der Unterbrustfalte positioniert wird, liegt eine Hängebrust vor.

Manche Frauen nehmen die Brusterschlaffung als etwas Natürliches hin und fühlen sich dennoch wohl in ihrem Körper. Andere haben damit zu kämpfen und wünschen sich die alte, straffe Brust zurück. In diesem Fall besteht die Möglichkeit, den Busen mittels Bruststraffung wieder in Form zu bringen.

Der Eingriff zielt darauf ab, die Form, Festigkeit und Größe der Brust zu optimieren. Erschlaffte, überschüssige Haut wird dabei entfernt, die Brust umgeformt und die Brustwarzen in eine höhere Position versetzt.

Die OP kann auch mit einer Brustverkleinerungsowie mit einer Brustvergrößerung durch Implantate kombiniert werden. In unserem Hause finden derartige Kombinationsbehandlungen jedoch meist nacheinander, also “zweizeitig” statt.

Bruststraffung Köln:  Aus kosmetischen Gründen – Keine Kostenübernahme

Stützt sich der Wunsch nach einer Bruststraffung in Köln auf ästhetische Gründe, hat die Patientin also keine Beschwerden, sondern stört sich an der Optik ihrer Brüste, so kann eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse von vornherein ausgeschlossen werden.
Kosmetische Eingriffe, die auf eine optische Veränderung abzielen und nicht die Gesundheit betreffen, werden von den Kassen finanziell nicht unterstützt.
Sollte die Bruststraffung aus diesem Grund geschehen, müssen Sie den Eingriff selbst bezahlen.

Bruststraffung Köln: Aus medizinischen Gründen– Mögliche Kostenübernahme

Anders verhält es sich, wenn es sich bei dem Eingriff um eine (nachgewiesene) medizinische Notwendigkeit handelt. Das bedeutet, dass gravierende körperliche oder psychische Beschwerden vorliegen, die (einzig) Folge einer Hängebrust sind. Eine Kostenübernahme bei der Krankenkasse für eine Bruststraffung durchzufechten, kann allerdings nervenaufreibend und langwierig sein.

Unsere Erfahrungen zeigen leider, dass nur sehr wenige Erwartungen auch von positiven Zusagen gekrönt werden können. Grundsätzlich gilt auch hier: Jeder Fall ist individuell und muss daher auch im Einzelnen betrachtet werden.

Bruststraffung Köln

Ästhetische Medizin Köln: Sollten Sie einen nicht mehr straffen Busen haben und darunter leiden, so stellen Sie sich gerne bei uns vor. Ihr behandelnder Arzt Dr. Dr. Siessegger geht empathisch und vertrauensvoll mit Ihnen um und hilft Ihnen durch die Bruststraffung in Köln dabei, sich wieder wohl in Ihrem Körper zu fühlen.

Bild: © Daniel_Dash / elements.envato.com

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