Ergebnisse der Schönheitschirurgie
Damit Sie sich ein genaueres Bild von unserer Arbeit machen können, finden Sie nachfolgend verschiedene Behandlungsfälle aus unserer Praxis. Bei den hier gezeigten Bildern handelt es sich jeweils um Nachher-Bilder. Aus rechtlichen Gründen dürften wir an dieser Stelle leider keine Vorher-Nachher-Bilder von Behandlungen zeigen, die nicht medizinisch indiziert waren. Im Falle von medizinisch indizierten Behandlungen (in der Regel bei Oberlidkorrekturen), ist das Zeigen von Vorher-Nachher-Bildern erlaubt.*
Selbstverständlich dürfen wir Ihnen im Rahmen des ärztlichen Beratungsgespräches vor Ort in unserer Praxis Vorher-Nachher-Bilder von allen Behandlungsarten zeigen.
*Das Werben mit Vorher-Nachher-Bildern nach § 11 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 HWG ist verboten, wenn keine medizinische Notwendigkeit vorliegt (§ 1 Abs. 1 Nr. 2 HWG). Das Verbot des HWG ist anwendbar auf „operative plastisch-chirurgische Eingriffe zur Veränderung des menschlichen Körpers ohne medizinische Notwendigkeit.“
*Das Werben mit Vorher-Nachher-Bildern nach § 11 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 HWG ist verboten, wenn keine medizinische Notwendigkeit vorliegt (§ 1 Abs. 1 Nr. 2 HWG). Das Verbot des HWG ist anwendbar „auf operative plastisch-chirurgische Eingriffe zur Veränderung des menschlichen Körpers ohne medizinische Notwendigkeit.
Vorher-Nachher-Bilder
Medizinisch notwendige Eingriffe
Wir präsentieren Ihnen im Folgenden eine Reihe von Vorher-Nachher-Bildern, die aufzeigen, wie medizinische Eingriffe das Leben unserer Patienten verbessern konnten. Diese Darstellungen unterliegen nicht dem Werbeverbot für Ärzte gemäß § 11 Abs. 1 des Heilmittelwerbegesetzes, da jede abgebildete Behandlung auf einer medizinischen Indikation basiert.
Jede gezeigte operative Behandlung wurde aufgrund einer funktionellen und medizinischen Notwendigkeit durchgeführt. Diese Indikationen wurden nicht nur von dem behandelnden Arzt festgestellt, sondern auch von mindestens einem weiteren fachärztlichen Kollegen überprüft und schriftlich dokumentiert.
Diese sorgfältige Vorgehensweise stellt sicher, dass die Eingriffe medizinisch notwendig waren und nicht aus rein ästhetischen Gründen vorgenommen wurden. Die dargestellten Ergebnisse der Schönheitschirurgie sollen daher lediglich den Erfolg der medizinisch indizierten Behandlungen veranschaulichen und informieren über die Möglichkeiten, die moderne Medizin in funktionell notwendigen Fällen bieten kann.