Wenn Sie eine Lidstraffung in Erwägung ziehen, sind Sie in unserer Praxis in Köln genau richtig. Hier bieten wir sowohl Oberlid- als auch Unterlidstraffungen an. Welche Erfahrungen unsere Patientinnen und Patienten mit diesem Eingriff bei uns gemacht haben, zeigen wir Ihnen im Folgenden.
In unserem Blog veröffentlichen wir regelmäßig News aus den Bereichen Beauty und Plastische Chirurgie. Hier finden Sie ausgewählte Beiträge, die im Hinblick auf Ihre geplante Behandlung von Interesse sein könnten.
Ozempic Face: Behandlung in Köln
Ozempic führt in vielen Fällen zu einem unerwünschten Nebeneffekt: Die Figur ist zwar schlank, aber das Gesicht wirkt ausgelaugt und alt. Sog. Ozempic Faces sehen mager, eingefallen und schlaff aus. In unserer Praxis in Köln können wir das Ozempic Face erfolgreich behandeln.
Fettgewebsprolaps Oberlid: Was kann man dagegen tun?
Grundsätzlich liegt der Augapfel gut geschützt in der knöchernen Augenhöhle. Das Fettgewebe kann jedoch durch verschiedene Einflüsse nach außen treten und das Augenlid nach vorne drücken. Man spricht dann von einem Fettgewebsprolaps am Oberlid. Wir können Ihnen in unserer Praxis in Köln dabei helfen.
Faltenbehandlung mit Hyaluronsäure: Neues Volumen durch Filler
Meist werden die natürlichen Alterungsprozesse zuerst an der Haut sichtbar. Auch wenn sich diese Prozesse nicht verhindern lassen, können wir mit Hilfe der modernen ästhetischen Medizin die Zeichen der Hautalterung unkenntlicher machen. Eine Möglichkeit ist die Faltenbehandlung mit Hyaluronsäure.
Bauchdeckenstraffung mit Fettabsaugung: Ist der kombinierte Eingriff sinnvoll?
Eine massive Gewichtsreduktion kann dazu führen, dass die Haut z.B. im Bauchbereich stark erschlafft. Die sog. Fettschürze entsteht, wenn die Bauchdecke zu stark gedehnt wurde. Abhilfe schafft hier eine Bauchdeckenstraffung, die wir auch mit einer Fettabsaugung kombinieren können.
FOCUS Ärztesiegel irreführend: Urteil des Landgerichts München
Das Magazin „FOCUS“ muss die Verleihung und Publizierung seiner Ärztesiegel “Top Mediziner” und “FOCUS Empfehlung” laut einem aktuellen, noch nicht rechtskräftigen Urteil des Landgerichts München unterlassen. Grund: Die Siegel sind für Verbraucher irreführend.